FÖRDERVEREIN KLOSTERKIRCHE
ST. MARIA IM SONNENKAMP NEUKLOSTER E. V. 

DIE KLOSTERKIRCHE


Die Klosterkirche ist seit 2016 ein „Denkmal nationaler Bedeutung“ und Mitglied in der „Europäischen Gemeinschaft der Zisterzienserklöster- und -stätten“.

Sie ist die einzige erhaltene romanisch-frühgotische Klosterkirche in Kreuzform in Mecklenburg.

Es gibt viel an und in ihr, was es zu bewahren gilt: den Originaldachstuhl und die Glasfenster aus dem 13. Jh., das Backsteinmauerwerk mit Verzierungen, die gesamte neugotische Innenausstattung (Gestühl, Orgel, Kanzel, Taufstein, Emporen).

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GESCHICHTE 

1219 

 Beurkundung der Klostergründung durch Obotritenfürst Heinrich Borwin I. —
 das Kloster war das erste Konvent in Mecklenburg, daher der Name „Neues Kloster“

ab 1219

 Beginn der ersten Bauperiode

1227

 Beginn der zweiten Bauperiode

1236

 Die Klosterkirche wird der heiligen Jungfrau Maria und dem heiligen Johannes Evangelista geweiht

ab 1240

 Beginn der dritten Bauperiode

1244/1251

1245

1248

 Bau des Dachwerks, welches eines der größten romanischen Dachwerke Norddeutschlands ist

 Der Konvent nimmt die Regeln der Zisterzienser an

 Erstmalige Erwähnung des Namens Neukloster

1250

 Erschaffung der Glasmalereien

1362

 Bereits 30 Orte gehören schon zum Konvent

um 1500

 Erschaffung des Marienaltars

1555

 Auflösung des Konvents in Folge der Reformation —
 Besitztümer und Ländereien gehen an den Landesherren von Mecklenburg über

1865-1867

 Erneuerung des Westgiebels und Neuschöpfung des Dachreiters





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