FÖRDERVEREIN KLOSTERKIRCHE

ST. MARIA IM SONNENKAMP NEUKLOSTER E. V

DIE KLOSTERKIRCHE


Die Klosterkirche ist seit 2016 ein „Denkmal nationaler Bedeutung“ und Mitglied in der „Europäischen Gemeinschaft der Zisterzienserklöster- und -stätten“.

Sie ist die einzige erhaltene romanisch-frühgotische Klosterkirche in Kreuzform in Mecklenburg.

Es gibt viel an und in ihr, was es zu bewahren gilt: den Originaldachstuhl und die Glasfenster aus dem 13. Jh., das Backsteinmauerwerk mit Verzierungen, die gesamte neugotische Innenausstattung (Gestühl, Orgel, Kanzel, Taufstein, Emporen).


GESCHICHTE

1219 

Beurkundung der Klostergründung durch Obotritenfürst Heinrich Borwin I. — 
das Kloster war das erste Konvent in Mecklenburg, daher der Name „Neues Kloster“ 

ab 1219

Beginn der ersten Bauperiode 

1227

Beginn der zweiten Bauperiode 

1236

Die Klosterkirche wird der heiligen Jungfrau Maria und dem heiligen Johannes Evangelista geweiht 

ab 1240

Beginn der dritten Bauperiode 

1244/1251

1245

1248

Bau des Dachwerks, welches eines der größten romanischen Dachwerke Norddeutschlands ist 

Der Konvent nimmt die Regeln der Zisterzienser an 

Erstmalige Erwähnung des Namens Neukloster 

1250

Erschaffung der Glasmalereien 

1362

Bereits 30 Orte gehören schon zum Konvent 

um 1500

Erschaffung des Marienaltars 

1555

Auflösung des Konvents in Folge der Reformation — 
Besitztümer und Ländereien gehen an den Landesherren von Mecklenburg über 

1865-1867

Erneuerung des Westgiebels und Neuschöpfung des Dachreiters 





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