Die Klosterkirche ist seit 2016 ein „Denkmal nationaler Bedeutung“ und Mitglied in der „Europäischen Gemeinschaft der Zisterzienserklöster- und -stätten“. Sie ist die einzige erhaltene romanisch-frühgotische Klosterkirche in Kreuzform in Mecklenburg.
Es gibt viel an und in ihr, was es zu bewahren gilt: Der Originaldachstuhl und die Glasfenster aus dem 13. Jh., das Backsteinmauerwerk mit Verzierungen, die gesamte neugotische Innenausstattung (Gestühl, Orgel, Kanzel, Taufstein, Emporen).
Beurkundung der Klostergründung durch Obotritenfürst Heinrich Borwin I.; das Kloster war das erste Konvent in Mecklenburg, daher der Name „Neues Kloster“
Beginn der ersten Bauperiode
Beginn der zweiten Bauperiode
Die Klosterkirche wird der heiligen Jungfrau Maria und dem heiligen Johannes Evangelista geweiht
Beginn der dritten Bauperiode
Der Konvent nimmt die Regeln der Zisterzienser an
Bereits 30 Orte gehören schon zum Konvent
Bau des Dachwerks, welches eines der größten romanischen Dachwerke Norddeutschlands ist
Erstmalige Erwähnung des Namens Neukloster
Erschaffung der Glasmalereien
Erschaffung des Marienaltars
Auflösung des Konvents in Folge der Reformation, Besitztümer und Ländereien gehen an den Landesherren von Mecklenburg über
Erneuerung des Westgiebels und Neuschöpfung des Dachreiters